Ist eine komplette Autofolierung eintragungspflichtig?
Alles zur Eintragungspflicht bei Fahrzeugfolierungen
Eine Fahrzeugfolierung ist eine großartige Möglichkeit, Ihrem Auto einen individuellen Look zu verleihen oder es als Werbefläche für Ihr Unternehmen zu nutzen. Doch bei aller kreativen Freiheit stellt sich immer wieder die Frage: Muss die Folierung eigentlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden? Als Geschäftsführer von KUMACO Fahrzeugfolierung beantworte ich diese Frage täglich – und die Antwort ist nicht immer so eindeutig, wie viele denken.
Je nach Umfang und Art der Folierung gelten in Deutschland unterschiedliche Vorschriften. Während eine kleine Teilfolierung oft ohne Eintragung möglich ist, sieht es bei einer kompletten Fahrzeugfolierung anders aus. In diesem Artikel erfahren Sie, wann genau eine Eintragungspflicht nach deutschem Recht besteht, wie der Eintragungsprozess abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Für Sie als Fahrzeughalter ist das Wissen um die rechtlichen Anforderungen entscheidend, um bei Kontrollen, beim TÜV oder im Schadensfall keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Lesen Sie weiter und erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Eintragungspflicht bei Fahrzeugfolierungen in Deutschland.

[fs-toc-h2]1. Rechtliche Grundlagen: Wann ist eine Folierung eintragungspflichtig?
Die rechtlichen Grundlagen für die Eintragungspflicht von Fahrzeugfolierungen finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Entscheidend ist dabei § 19 Abs. 2 StVZO, der festlegt, wann Änderungen am Fahrzeug eine Nachprüfung und Eintragung erfordern.
Grundsätzlich gilt nach deutschem Recht: Eine Folierung ist dann eintragungspflichtig, wenn sie als wesentliche Veränderung des Fahrzeugs gilt. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Fahrzeuggrundfarbe verändert wird. Die Grundfarbe ist die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) eingetragene Farbe Ihres Autos.
Eine Eintragungspflicht besteht in folgenden Fällen:
- Wenn die gesamte oder überwiegende Karosserieoberfläche foliert wird (Vollfolierung)
- Wenn durch die Folierung die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Farbe nicht mehr erkennbar ist
- Wenn spezielle Folierungen wie Chrom- oder reflektierende Folien verwendet werden
Nicht eintragungspflichtig sind hingegen:
- Kleinere Teilfolierungen, die den Gesamteindruck der Grundfarbe nicht verändern
- Werbefolierungen für gewerbliche Zwecke, sofern sie die Grundfarbe nicht vollständig überdecken
- Schutzfolien, die transparent sind und die Fahrzeugfarbe nicht ändern
Die Beurteilung kann im Einzelfall unterschiedlich ausfallen und hängt oft vom Ermessensspielraum der prüfenden Stelle ab. Nach deutscher Rechtspraxis gilt als Faustregel: Wenn mehr als 50% der sichtbaren Karosseriefläche foliert wird, ist eine Eintragung ratsam.
[fs-toc-h2]2. Vollfolierung vs. Teilfolierung: Unterschiede bei der Eintragungspflicht
Bei der Frage der Eintragungspflicht ist der Umfang der Folierung nach deutschem Recht entscheidend. Hier gibt es klare Unterschiede zwischen Voll- und Teilfolierungen:
Eine Vollfolierung umfasst die gesamte Karosserie des Fahrzeugs und ändert damit die Grundfarbe vollständig. In diesem Fall besteht nach § 19 StVZO eindeutig eine Eintragungspflicht. Die neue Farbe muss in der Zulassungsbescheinigung vermerkt werden, damit die Angaben mit dem tatsächlichen Erscheinungsbild übereinstimmen.
Bei einer Teilfolierung ist die Situation differenzierter zu betrachten. Entscheidend ist hier, ob die Grundfarbe des Fahrzeugs noch erkennbar ist und welchen Gesamteindruck das Fahrzeug vermittelt. Einige Beispiele:
- Eine Motorhaubenfolierung ist in der Regel nicht eintragungspflichtig
- Dachhimmelfolierungen müssen normalerweise nicht eingetragen werden
- Seitenstreifen oder Rallyestreifen sind meist ohne Eintragung zulässig
Anders sieht es aus, wenn mehrere Teilfolierungen zusammen den überwiegenden Teil der Karosserie bedecken. Dann kann auch eine Kombination mehrerer Teilfolierungen eintragungspflichtig werden.
Ein wichtiger Hinweis: Auch wenn keine Eintragungspflicht besteht, kann es bei Kontrollen zu Diskussionen kommen, wenn die Folierung sehr auffällig ist oder die Grundfarbe nur noch schwer erkennbar ist. Im Zweifelsfall ist eine Eintragung daher ratsam – sie schafft Rechtssicherheit und kostet deutlich weniger als mögliche Bußgelder nach deutschem Verkehrsrecht.
[fs-toc-h2]3. Die Rolle der Fahrzeuggrundfarbe bei der Eintragung
Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Grundfarbe spielt eine zentrale Rolle bei der Frage der Eintragungspflicht nach deutschem Recht. Sie ist der Maßstab, an dem gemessen wird, ob eine Veränderung durch Folierung eintragungspflichtig ist.
In den deutschen Fahrzeugpapieren sind meistens nur Grundfarben wie weiß, schwarz, blau, rot, silber oder grau angegeben – oft ohne Farbtonspezifikationen. Eine Folierung ist dann eintragungspflichtig, wenn durch sie die angegebene Grundfarbe nicht mehr erkennbar ist oder sich der Gesamteindruck wesentlich ändert.
Beispiele für eintragungspflichtige Änderungen:
- Von Silber zu Schwarz (komplette Farbänderung)
- Von Rot zu Blau (verschiedene Farbspektren)
- Von Weiß zu einer auffälligen Musterfolierung
Weniger eindeutig ist die Lage bei ähnlichen Farbtönen:
- Von Dunkelblau zu einem anderen Blauton
- Von Silber zu Hellgrau
- Von Schwarz zu Anthrazit
In solchen Grenzfällen entscheidet oft die prüfende Stelle, ob eine Eintragung notwendig ist. Mein Rat als Folierungsexperte: Lassen Sie im Zweifelsfall die Folierung eintragen, besonders wenn die Farbänderung für das bloße Auge deutlich erkennbar ist.
Interessant zu wissen: Bei der Eintragung einer neuen Farbe wird nach deutscher Verwaltungspraxis oft nur eine grobe Farbkategorie wie "rot" oder "blau" in die Papiere eingetragen – nicht der exakte Farbton wie "rubinrot" oder "mitternachtsblau". Bei speziellen Folierungen mit Farbwechseleffekt wird häufig der Vermerk "mehrfarbig" eingetragen.
[fs-toc-h2]4. Farbwechselnde Folierungen: Besonderheiten bei der Zulassung
Besonders anspruchsvoll wird die Eintragung bei speziellen Folierungsarten wie Chamäleon- oder Flip-Flop-Folien, die je nach Lichteinfall ihre Farbe ändern. Diese Folierungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, bringen aber auch besondere Herausforderungen bei der Zulassung in Deutschland mit sich.
Farbwechselnde Folierungen sind nach deutscher Rechtspraxis grundsätzlich eintragungspflichtig, da sie die Grundfarbe des Fahrzeugs maßgeblich verändern. Bei der Eintragung wird in der Regel der Vermerk "mehrfarbig" oder seltener eine Beschreibung wie "blau-violett changierend" in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen.
Der TÜV oder die Zulassungsstelle kann zusätzliche Informationen oder Nachweise über die verwendete Folie verlangen:
- Technische Datenblätter zur Folie mit ABG (Allgemeine Betriebserlaubnis)
- Nachweise über die Verkehrssicherheit nach deutschem Recht
- Bestätigung, dass keine blendenden Effekte auftreten, die die Verkehrssicherheit gefährden könnten
Bei besonders auffälligen Farbwechseleffekten prüft der Sachverständige nach den Vorgaben der StVZO, ob die Folierung andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder ablenken könnte. Dies könnte ein Grund für die Verweigerung der Eintragung sein.
Wichtig ist auch die Qualität der Folierung: Billige Farbwechselfolien neigen dazu, mit der Zeit ihre Eigenschaften zu verlieren oder ungleichmäßig auszubleichen. Eine professionelle Anbringung durch Experten wie KUMACO sorgt nicht nur für ein besseres Erscheinungsbild, sondern erhöht auch die Chancen auf eine problemlose Eintragung beim TÜV.
[fs-toc-h2]5. Folierung vs. Lackierung: Unterschiedliche rechtliche Anforderungen
Zwischen einer Fahrzeugfolierung und einer Neulackierung bestehen aus zulassungsrechtlicher Sicht nach deutschem Recht interessante Unterschiede. Obwohl beide die Fahrzeugfarbe ändern können, werden sie rechtlich teilweise unterschiedlich behandelt.
Bei einer Lackierung gilt in Deutschland:
- Eine Umlackierung ist immer eintragungspflichtig, wenn sich die Fahrzeugfarbe ändert
- Die Änderung ist dauerhaft und kann nur durch eine erneute Lackierung rückgängig gemacht werden
- Der Originalzustand des Fahrzeugs wird dauerhaft verändert
Bei einer Folierung hingegen:
- Die Folierung ist reversibel und kann ohne Beschädigung der Originallackierung entfernt werden
- Die ursprüngliche Fahrzeugfarbe bleibt unter der Folie erhalten
- Bei Teilfolierungen besteht nach deutscher Verwaltungspraxis oft keine Eintragungspflicht
Diese Unterschiede wirken sich auch auf den Fahrzeugwert aus: Während eine Umlackierung den Wert eines Fahrzeugs (besonders bei Sammlerfahrzeugen) mindern kann, gilt dies für eine fachgerecht angebrachte Folierung nicht im gleichen Maße, da sie rückgängig gemacht werden kann.
Für die Praxis in Deutschland bedeutet dies: Wenn Sie die Farbe Ihres Fahrzeugs ändern möchten, aber die Option offenhalten wollen, später zum Originalzustand zurückzukehren, ist eine Folierung die flexiblere Wahl – auch wenn in beiden Fällen bei einer vollständigen Farbänderung eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist.
[fs-toc-h2]6. Der Eintragungsprozess: Ablauf und benötigte Unterlagen
Der Weg zur rechtssicheren Eintragung Ihrer Fahrzeugfolierung umfasst nach deutschem Recht mehrere Schritte, die ich Ihnen als Folierungsexperte hier erläutern möchte:
- Vorbereitung der Unterlagen: Für die Eintragung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei speziellen Folien: Technisches Datenblatt des Folienherstellers mit ABG oder Teilegutachten
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin bei einer in Deutschland anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ für eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO.
- Begutachtung des Fahrzeugs: Ein amtlich anerkannter Sachverständiger prüft, ob die Folierung den deutschen Vorschriften entspricht. Dabei wird kontrolliert:
- Ob die Folierung fachgerecht angebracht wurde
- Ob reflektierende Eigenschaften vorliegen, die andere Verkehrsteilnehmer blenden könnten
- Ob alle sicherheitsrelevanten Teile wie Leuchten, Reflektoren und Kennzeichen unbeeinträchtigt sind
- Ausstellung des Gutachtens: Bei positivem Befund erhalten Sie ein Gutachten bzw. eine Anbaubestätigung über die Änderung.
- Eintragung bei der Zulassungsstelle: Mit dem Gutachten gehen Sie zur örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, die die Änderung in den Fahrzeugpapieren vermerkt.
Wichtig zu wissen: Die Prüforganisationen in Deutschland bieten oft auch einen Komplettservice an, bei dem die Eintragung in die Papiere gleich mit erledigt wird. Dies spart einen separaten Gang zur Zulassungsstelle.
Bei KUMACO unterstützen wir unsere Kunden bei diesem Prozess und stellen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Auf Wunsch bieten wir auch einen Service an, bei dem wir die Eintragung für Sie übernehmen – so sparen Sie Zeit und können sicher sein, dass alles korrekt nach deutschem Recht abläuft.
[fs-toc-h2]7. Kosten für die Eintragung einer Fahrzeugfolierung
Die Kosten für die Eintragung einer Fahrzeugfolierung in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen und können je nach Bundesland und Dienstleister variieren. Hier ein Überblick über die zu erwartenden Kosten:
Die Begutachtung durch eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA kostet in Deutschland in der Regel zwischen 80 und 150 Euro. Der genaue Preis hängt vom Umfang der Prüfung und dem jeweiligen Anbieter ab.
Für die Änderung in den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle fallen zusätzlich Gebühren an. Diese betragen je nach Bundesland und Kommune etwa 10 bis 30 Euro.
Bei speziellen Folierungen (z.B. Chromfolien oder besonders auffälligen Designs) kann eine umfangreichere Prüfung notwendig sein, was die Kosten erhöhen kann.
Einige Folierungsbetriebe bieten einen Komplettservice an, bei dem die gesamte Abwicklung übernommen wird. Dies ist zwar etwas teurer, spart Ihnen aber Zeit und Aufwand.
Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Prüfstellen, da die Preise durchaus um 20-30 Euro variieren können. Beachten Sie aber, dass nicht allein der Preis entscheidend sein sollte – auch die Erfahrung mit Fahrzeugfolierungen ist wichtig.
Diese Kosten mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen, sind aber im Vergleich zu den möglichen Folgen einer nicht eingetragenen Folierung überschaubar. Ein Bußgeld bei einer Verkehrskontrolle kann nach deutschem Verkehrsrecht deutlich teurer werden, ganz zu schweigen von potenziellen Problemen mit der Versicherung im Schadensfall.
Als Geschäftsführer von KUMACO rate ich daher: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Die Eintragung schafft Rechtssicherheit nach deutschem Recht und zahlt sich langfristig aus.
[fs-toc-h2]8. Folgen einer nicht eingetragenen Folierung bei Kontrollen
Wenn Sie mit einer eintragungspflichtigen, aber nicht eingetragenen Folierung in Deutschland unterwegs sind, können verschiedene Konsequenzen drohen:
Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei ein Verwarnungsgeld zwischen 25 und 50 Euro verhängen, wenn die tatsächliche Fahrzeugfarbe nicht mit der Eintragung in den Fahrzeugpapieren übereinstimmt. Bei wiederholten Verstößen oder besonders auffälligen Änderungen kann das Bußgeld nach dem deutschen Bußgeldkatalog auch höher ausfallen.
In schwerwiegenderen Fällen, etwa wenn der Verdacht besteht, dass die Folierung dazu dient, das Fahrzeug zu "tarnen" oder seine Identität zu verschleiern, kann die Polizei eine Mängelkarte ausstellen. Damit wird Ihnen auferlegt, die Folierung innerhalb einer bestimmten Frist entfernen zu lassen oder nachträglich einzutragen.
Im Extremfall kann die Weiterfahrt untersagt werden, besonders wenn die Folierung als verkehrsgefährdend eingestuft wird – etwa bei stark reflektierenden Folien, die andere Verkehrsteilnehmer blenden könnten.
Bei der nächsten Hauptuntersuchung (TÜV) wird die nicht eingetragene Folierung mit hoher Wahrscheinlichkeit beanstandet. Dies führt zu einer Verweigerung der Plakette, bis der Mangel behoben ist.
Besonders problematisch kann es im Schadensfall werden: Versicherungen können nach deutschem Versicherungsrecht Leistungen kürzen oder im Extremfall sogar verweigern, wenn wesentliche Änderungen am Fahrzeug nicht ordnungsgemäß eingetragen wurden. Dies gilt besonders dann, wenn die Folierung ursächlich für den Unfall sein könnte (z.B. durch Blendeffekte).
Die nachträgliche Eintragung ist zwar möglich, aber oft mit höherem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Zudem bleibt ein bereits verhängtes Bußgeld bestehen.
Die Konsequenzen sind also vielfältig und können weit über ein einfaches Bußgeld hinausgehen. Der sichere Weg ist daher immer, eintragungspflichtige Folierungen von vornherein korrekt nach deutschem Recht eintragen zu lassen.
Eine Fahrzeugfolierung ist eine hervorragende Möglichkeit, Ihrem Auto einen individuellen Look zu verleihen oder es für Werbezwecke zu nutzen. Doch wie wir gesehen haben, kann eine nicht eingetragene Folierung nach deutschem Recht zu unangenehmen Konsequenzen führen.
Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick:
Eine Vollfolierung, die die Grundfarbe Ihres Fahrzeugs verändert, ist nach § 19 StVZO immer eintragungspflichtig. Kleinere Teilfolierungen hingegen müssen in der Regel nicht eingetragen werden, solange die Grundfarbe erkennbar bleibt.
Die Eintragung ist in Deutschland kein komplizierter Prozess: Mit den richtigen Unterlagen und einem Termin bei TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüforganisation ist die Angelegenheit meist schnell erledigt. Die Kosten von etwa 100-180 Euro sind im Vergleich zu möglichen Bußgeldern und Versicherungsproblemen überschaubar.
Im Zweifel gilt nach deutscher Rechtspraxis: Lieber eintragen lassen als später Probleme riskieren. Besonders bei auffälligen Farben, Farbwechselfolien oder großflächigen Folierungen ist eine Eintragung immer ratsam.
Bei KUMACO Fahrzeugfolierung beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um die Eintragungspflicht nach deutschem Recht. Als Experten für professionelle Fahrzeugfolierung sorgen wir nicht nur für ein perfektes Erscheinungsbild, sondern unterstützen Sie auch bei allen behördlichen Anforderungen.
Eine fachgerecht angebrachte und ordnungsgemäß eingetragene Folierung bietet Ihnen volle Rechtssicherheit und die Freiheit, die individuelle Gestaltung Ihres Fahrzeugs ohne Sorgen zu genießen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fahrzeugfolierung regelkonform nach deutschem Recht umzusetzen.
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