Fahrzeugbeschriftung für Speditionen & Logistikunternehmen: Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten
Branchenspezifische Anforderungen an die Fahrzeugbeschriftung
In der Transport- und Logistikbranche ist die Fahrzeugbeschriftung weit mehr als nur ein Marketinginstrument. Für viele Fahrzeugtypen gibt es spezifische Vorgaben und gesetzliche Regelungen, die zwingend eingehalten werden müssen. Gleichzeitig bietet eine professionelle Fahrzeugbeschriftung erhebliches Potenzial für Werbung und Markenpräsenz.
Seit wir bei KUMACO 2009 mit der professionellen Fahrzeugfolierung begonnen haben, haben wir zahlreiche Speditionen, Logistikunternehmen und Taxibetriebe bei der korrekten und werbewirksamen Gestaltung ihrer Fahrzeugflotten unterstützt. Dabei gilt es stets, die rechtlichen Anforderungen mit den Marketingzielen in Einklang zu bringen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflichtfarben und Sonderregelungen für verschiedene Fahrzeugtypen gelten, welche speziellen Anforderungen an Taxen gestellt werden und welche Behörden bei Änderungen der Fahrzeugoptik informiert werden müssen. So können Sie Ihre Flotte rechtskonform und gleichzeitig werbewirksam gestalten.

[fs-toc-h2]1. Pflichtfarben & Sonderregelungen für Transportfahrzeuge
In der Transport- und Logistikbranche existieren für bestimmte Fahrzeugtypen spezifische Farbvorgaben und Sonderregelungen, die bei der Beschriftung und Folierung beachtet werden müssen.
Vorschriften für Gefahrguttransporte
Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, unterliegen besonderen Kennzeichnungspflichten gemäß den ADR-Vorschriften (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße):
- Orangefarbene Warntafeln: Fahrzeuge müssen mit orangefarbenen Warntafeln (400 x 300 mm) an der Vorder- und Rückseite ausgestattet sein.
- Gefahrzettel: Je nach transportiertem Gefahrgut müssen spezifische Gefahrzettel angebracht werden.
- UN-Nummern: Diese vierstelligen Identifikationsnummern müssen klar erkennbar sein.
Die orangefarbenen Warntafeln dürfen nicht durch Werbebeschriftungen verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit eingeschränkt werden. Zudem müssen sie bestimmte Reflexionseigenschaften aufweisen, die ihre Erkennbarkeit auch bei schlechten Lichtverhältnissen gewährleisten.
Regelungen für Schwertransporte
Für Schwertransporte und Sondertransporte gelten ebenfalls spezielle Kennzeichnungspflichten:
- Warnmarkierungen: Überlange und überbreite Fahrzeuge müssen mit rot-weißen diagonalen Streifen an den überstehenden Teilen gekennzeichnet sein.
- Reflektierende Konturmarkierungen: Bei bestimmten Fahrzeugkategorien sind retroreflektierende Konturmarkierungen vorgeschrieben.
- Beleuchtete Warnschilder: Je nach Art des Transports können beleuchtete "Schwertransport"-Schilder vorgeschrieben sein.
Diese Sicherheitskennzeichnungen haben Vorrang vor Werbebeschriftungen und müssen bei der Gestaltung des Fahrzeugs berücksichtigt werden.
Spezielle Anforderungen an Kühlfahrzeuge
Für Fahrzeuge, die temperaturgeführte Transporte durchführen, gibt es ebenfalls besondere Vorschriften:
- ATP-Kennzeichnung: Fahrzeuge für internationale Transporte leicht verderblicher Lebensmittel müssen mit einer ATP-Plakette gekennzeichnet sein.
- Temperaturangaben: In manchen Fällen müssen die Temperaturbereiche außen am Fahrzeug angegeben werden.
Bei der Folierung von Kühlfahrzeugen ist zudem zu beachten, dass die Wärmedämmung nicht beeinträchtigt werden darf und spezielle Folien verwendet werden sollten, die den häufigen Temperaturschwankungen standhalten.
Vorschriften für internationale Transporte
Für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr gelten zusätzliche Kennzeichnungspflichten:
- Länderkennzeichen: Das Nationalitätskennzeichen muss angebracht sein (in Deutschland oft in das EU-Kennzeichen integriert).
- Firmenname und Sitz: Diese Angaben müssen an beiden Seiten des Fahrzeugs deutlich lesbar sein.
- Gewichtsangaben: Bei bestimmten Fahrzeugklassen müssen die zulässigen Gesamtgewichte angegeben werden.
Diese Pflichtangaben müssen bei der Gestaltung der Fahrzeugbeschriftung berücksichtigt und entsprechend integriert werden.
[fs-toc-h2]2. Anforderungen an Werbebeschriftungen auf Taxen
Taxifahrzeuge unterliegen in Deutschland besonders strengen Vorschriften bezüglich ihrer Kennzeichnung und Beschriftung. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Kommune leicht variieren.
Grundlegende Vorschriften für Taxifahrzeuge
Die Basis für die Taxikennzeichnung bildet die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft):
- Elfenbeinfarbener Lack: Taxen müssen in Deutschland grundsätzlich in der Farbe Elfenbein (RAL 1015) lackiert oder foliert sein.
- Dachzeichen: Jedes Taxi muss ein beleuchtetes Dachschild mit der Aufschrift "TAXI" tragen.
- Tarifinformationen: Die gültigen Tarife müssen für Fahrgäste sichtbar angebracht sein.
- Ordnungsnummer: Die durch die zuständige Behörde vergebene Ordnungsnummer muss am Fahrzeug angebracht sein.
Diese Grundanforderungen gelten bundesweit, wobei die genaue Ausgestaltung durch lokale Vorschriften konkretisiert werden kann.
Zulässige Werbung auf Taxifahrzeugen
Trotz der strengen Grundvorschriften sind Werbebeschriftungen auf Taxen durchaus möglich:
- Eigenreklame: Werbung für das eigene Taxiunternehmen ist in der Regel unproblematisch, solange sie dezent gestaltet ist und die Pflichtfarbe nicht zu stark beeinträchtigt.
- Fremdwerbung: Werbung für Dritte ist ebenfalls möglich, unterliegt jedoch meist strengeren Beschränkungen.
- Formatbeschränkungen: Oft gibt es Vorgaben zur maximalen Größe von Werbeflächen, z.B. maximal 1/3 der Seitenfläche oder bestimmte Bereiche des Fahrzeugs.
Wichtig ist, dass die Erkennbarkeit als Taxi durch die Werbung nicht beeinträchtigt werden darf. Die elfenbeinfarbene Grundlackierung muss stets als dominierendes Element erkennbar bleiben.
Regionale Unterschiede in den Vorschriften
Die konkreten Vorgaben für Taxiwerbung können je nach Region erheblich variieren:
- In manchen Städten wie Berlin gibt es detaillierte Vorschriften zur Platzierung und Größe von Werbeelementen.
- Einige Kommunen erlauben Werbung nur auf bestimmten Fahrzeugteilen, etwa den Türen oder dem Kofferraum.
- In anderen Regionen sind die Regelungen liberaler und erlauben großflächigere Werbung.
Vor der Planung einer Taxibeschriftung ist daher unbedingt die Rücksprache mit der zuständigen lokalen Behörde (meist das Straßenverkehrsamt oder die Taxiaufsicht) empfehlenswert.
[fs-toc-h2]3. Kosten & Möglichkeiten für Taxi-Folierungen
Die Folierung von Taxifahrzeugen bietet verschiedene Möglichkeiten, sowohl für die vorgeschriebene Grundfarbe als auch für Werbeelemente. Die Kosten variieren je nach Umfang und Qualität der gewählten Lösung.
Grundfolierung in Elfenbein
Die Grundfolierung eines Taxifahrzeugs in der vorgeschriebenen Farbe Elfenbein bringt verschiedene Vorteile:
- Flexibilität: Bei Ausmusterung aus dem Taxidienst kann die Folie rückstandslos entfernt werden.
- Lackschutz: Die Folie schützt den Originallack vor Beschädigungen und erhält so den Fahrzeugwert.
- Kostenvorteil: Eine Folierung ist in der Regel günstiger als eine komplette Neulackierung.
Die Kosten für eine Vollfolierung in Elfenbein liegen je nach Fahrzeuggröße etwa zwischen 1.800 und 3.000 Euro. Hochwertige Folien haben eine Haltbarkeit von 5-7 Jahren bei sachgemäßer Pflege.
Optionen für Werbebeschriftungen auf Taxen
Bei der Werbebeschriftung auf Taxen sind verschiedene Gestaltungsvarianten möglich:
- Türbeschriftung: Logos und Kontaktdaten auf den Fahrzeugtüren (ca. 150-300 Euro pro Fahrzeug)
- Heckscheibenfolierung: Teildurchsichtige Folien für die Heckscheibe (ca. 200-400 Euro)
- Seitenfensterbeschriftung: Kleine Logos oder Kontaktdaten (ca. 100-250 Euro)
- Dachschildwerbung: Zusätzliche Werbeflächen am Dachschild (ca. 150-300 Euro)
Besonders beliebt sind kombinierte Pakete, die Türbeschriftung und Heckwerbung umfassen. Solche Pakete liegen preislich oft zwischen 400 und 800 Euro pro Fahrzeug.
Spezialfolien für Taxiunternehmen
Für Taxifahrzeuge stehen spezielle Folientypen zur Verfügung:
- Zertifizierte Elfenbein-Folien: Diese entsprechen exakt dem vorgeschriebenen RAL-Farbton und sind behördlich anerkannt.
- Teil-perforierte Folien: Für Heckscheiben, die von außen blickdicht, von innen jedoch durchsichtig sind.
- Verschleißfeste Folien: Besonders an Einstiegsbereichen und Türkanten empfehlenswert.
Die Verwendung hochwertiger, speziell für den Taxieinsatz konzipierter Folien zahlt sich langfristig aus, da sie eine längere Haltbarkeit und bessere Farbechtheit aufweisen.
[fs-toc-h2]4. Sind Teilfolierungen erlaubt?
Die Frage, ob Teilfolierungen erlaubt sind, ist sowohl für Speditionen als auch für Taxiunternehmen relevant und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Teilfolierungen bei Logistikfahrzeugen
Bei Speditions- und Logistikfahrzeugen sind Teilfolierungen grundsätzlich erlaubt und sogar üblich:
- Türfolierungen: Beschriftungen und Logos auf den Fahrzeugtüren sind die gängigste Form.
- Seitenflächen: Großflächige Teilfolierungen der Seitenwände bei Transportern und LKWs sind zulässig.
- Heckfolierung: Die Rückseite von Transportfahrzeugen kann separat gestaltet werden.
Wichtig ist lediglich, dass Pflichtangaben und Sicherheitskennzeichnungen nicht verdeckt oder in ihrer Erkennbarkeit beeinträchtigt werden. Ansonsten gibt es kaum Einschränkungen für die kreative Gestaltung.
Teilfolierungen bei Taxifahrzeugen
Bei Taxen ist die Situation differenzierter zu betrachten:
- Grundsatz Elfenbeinfarbe: Die vorgeschriebene Elfenbeinfarbe muss als dominierendes Element erhalten bleiben.
- Zulässige Teilbereiche: In vielen Regionen dürfen bestimmte Fahrzeugteile wie Türen, Kofferraum oder Motorhaube mit Werbung versehen werden.
- Flächenbegrenzungen: Häufig gibt es Begrenzungen, wie viel Prozent der Gesamtfläche durch Werbung bedeckt sein darf (oft ca. 30-40%).
Die genauen Vorgaben unterscheiden sich regional, daher ist die Abklärung mit der lokalen Taxiaufsicht unerlässlich.
Praktische Lösungen für Teilfolierungen
Für eine rechtskonforme und gleichzeitig werbewirksame Teilfolierung empfehlen sich folgende Ansätze:
- Modulare Gestaltung: Einzelne Fahrzeugteile werden separat foliert, was spätere Anpassungen erleichtert.
- Herausnehmbare Elemente: Bei Taxen können abnehmbare Magnetfolien eine flexible Lösung sein.
- Konformitätsorientierte Gestaltung: Die Teilfolierung wird so gestaltet, dass sie die Grundvorschriften respektiert und gleichzeitig maximale Werbewirkung erzielt.
Bei KUMACO beraten wir Sie gerne individuell, welche Teilfolierungslösung für Ihre spezifische Situation am besten geeignet ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht.
[fs-toc-h2]5. Welche Behörden müssen informiert werden?
Bei Veränderungen an Fahrzeugen durch Folierungen oder Beschriftungen stellt sich oft die Frage, wann Behörden informiert werden müssen. Die Antwort hängt vom Umfang der Änderungen und der Art des Fahrzeugs ab.
Meldepflichten bei Speditions- und Logistikfahrzeugen
Für Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr gelten folgende Regelungen:
- Geringfügige Beschriftungen: Reine Firmenbeschriftungen ohne Farbänderung sind in der Regel nicht meldepflichtig.
- Farbveränderungen: Erhebliche Änderungen der Fahrzeugfarbe durch Vollfolierung sollten der Zulassungsstelle gemeldet werden, insbesondere wenn sie von den Fahrzeugpapieren abweichen.
- Gefahrgutfahrzeuge: Änderungen an Gefahrgutfahrzeugen sollten immer mit der zuständigen Überwachungsbehörde (meist Gewerbeaufsicht oder BAG) abgestimmt werden.
In der Praxis werden reine Werbebeschriftungen ohne Farbänderung bei Logistikfahrzeugen behördlich kaum beachtet, solange alle Pflichtangaben korrekt angebracht sind.
Behördliche Anforderungen bei Taxifahrzeugen
Bei Taxen sind die behördlichen Anforderungen deutlich strenger:
- Taxiaufsicht/Straßenverkehrsamt: Jede Änderung der Fahrzeugoptik, insbesondere durch Werbebeschriftungen, muss vorab von der zuständigen Taxiaufsicht genehmigt werden.
- Genehmigungsprozess: In vielen Städten gibt es formelle Genehmigungsverfahren, bei denen Entwürfe der geplanten Folierung vorgelegt werden müssen.
- Fahrzeugabnahme: Nach erfolgter Folierung kann eine erneute Vorstellung des Fahrzeugs zur Überprüfung der konformen Umsetzung erforderlich sein.
Wir empfehlen, vor der Beauftragung einer Taxifolierung immer zuerst die Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen, um kostspielige Korrekturen zu vermeiden.
Zulassungsbehörde und Fahrzeugpapiere
In bestimmten Fällen muss auch die Zulassungsbehörde informiert werden:
- Vollständige Farbänderung: Wenn ein Fahrzeug durch Vollfolierung eine andere Grundfarbe erhält als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, sollte dies bei der Zulassungsstelle gemeldet werden.
- Eintragungspflicht: Je nach Umfang der optischen Veränderung kann eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich sein.
- Versicherungsinformation: Bei erheblichen optischen Veränderungen ist es ratsam, auch die Kfz-Versicherung zu informieren.
Die Erfahrung zeigt, dass viele Zulassungsstellen bei Folierungen kulant sind, sofern diese fachgerecht durchgeführt wurden und keine sicherheitsrelevanten Aspekte betreffen.
Die Fahrzeugbeschriftung und -folierung für Speditionen, Logistikunternehmen und Taxibetriebe bietet großes Potenzial für Marketing und Branding, muss jedoch im Einklang mit den branchenspezifischen Vorschriften erfolgen.
Für Speditionen und Logistikunternehmen stehen vor allem die korrekte Anbringung von Pflichtangaben und Sicherheitskennzeichnungen im Vordergrund, während bei Taxiunternehmen die Einhaltung der Grundfarbe Elfenbein und die regionalen Vorgaben für Werbebeschriftungen entscheidend sind.
Teilfolierungen bieten für alle Branchen eine kosteneffiziente Möglichkeit, Fahrzeuge werbewirksam zu gestalten, ohne die gesamte Fahrzeugoptik verändern zu müssen. Die Zulässigkeit und der Umfang sollten jedoch im Vorfeld mit den zuständigen Behörden geklärt werden, insbesondere bei Taxifahrzeugen.
Bei KUMACO beraten wir Sie gerne individuell zu den rechtlichen Anforderungen und gestalterischen Möglichkeiten für Ihre spezifische Fahrzeugflotte. Mit unserer Erfahrung seit 2009 finden wir die optimale Balance zwischen rechtlicher Konformität und effektiver Werbewirkung.
Planen Sie eine Fahrzeugbeschriftung oder -folierung für Ihre Spedition, Ihr Logistikunternehmen oder Ihren Taxibetrieb? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und werbewirksamen Gestaltung Ihrer Fahrzeugflotte.
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